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Kapitaleinkünfte: News zum Thema

Abgeltungsteuer bleibt vorerst - Steuernews

Keine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit

Werbungskosten bei Kapitaleinkünften - Steuernews

Bundesfinanzhof billigt Abzugsverbot auch bei Günstigerprüfung

Besteuerung der Kapitaleinkünfte - Steuernews

Das BMF hat in einem neuen Schreiben die Rahmenbedingungen für Depotübertragungen aus dem Ausland verschärft.

Steuerpflicht sonstiger Entgelte und Vorteile - Steuernews

Besondere Kapitaleinkünfte

Sonderwerbungskosten - Steuernews

Aufwendungen im Zusammenhang mit Fondsbeteiligungen

Aktuelle Rechtsprechung zu Kapitaleinkünften - Steuernews

Verluste und Barausgleiche

Werbungskosten bei Kapitaleinkünften - Steuernews

Neues Musterverfahren vor dem Bundesfinanzhof soll Rechtslage umfassend klären

Verbesserung der Steuertransparenz - Steuernews

Agenda zur Steuervermeidung der EU-Kommission

Besteuerung von Kapitaleinkünften - Steuernews

Neues BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer

Werbungskosten bei Kapitaleinkünften - Steuernews

Mit Einführung der Abgeltungsteuer wurde der Werbungskostenabzug bei den Kapitaleinkünften abgeschafft.

Günstigerprüfung auch nachträglich möglich - Steuernews

Zeitlich unbefristete Antragstellung

Kapitaleinkünfte in Steuererklärung 2015 - Steuernews

Einkünfte aus Kapitalvermögen müssen, soweit diese mit dem Kapitalertragsteuerabzug abgegolten sind, grundsätzlich nicht mehr in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Abgeltungsteuer auf dem Prüfstand - Steuernews

Einkünfte aus Kapitalvermögen werden mit einer 25%igen Kapitalertragsteuer zzgl. Solizuschlag und ggf. Kirchensteuern besteuert (sogenannte Abgeltungsteuer).

Werbungskosten bei Kapitaleinkünften - Steuernews

Der Abzug tatsächlicher Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften wurde mit Einführung der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009 ausgeschlossen.

Wir über uns

Haben Sie Fragen zu dem Thema? Wir von DWT. sind als Wirtschaftsprüfer spezialisiert auf Bilanzforensik, Erkennung von Bilanzbetrug, Transaktionsberatung, Unternehmensbewertung und Sonderprüfungen. Kontaktieren Sie uns einfach oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!

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