Anzeigepflichten der Photovoltaikanlagenbetreiber
Befreiung von der Gewerbeanmeldepflicht für Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen
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BestätigenDer Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 17.12.2015 (V R 45/14) entschieden, dass Vergütungen für ehrenamtliche Tätigkeiten nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Die Finanzverwaltung hat jetzt in einem Schreiben (vom 08.06.2017, III C 3 - S 7185/09/10001-06)die Steuerbefreiung grundsätzlich anerkannt.
Die Finanzverwaltung hat das Vorliegen einer ehrenamtlichen Tätigkeit an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die im Einzelfall zu prüfen sind. Unter anderem knüpft die Finanzverwaltung die Annahme einer Ehrenamtlichkeit an die Benennung in einem materiellen oder formellen Gesetz.
Stand: 30. August 2017
Bild: NOBU - Fotolia.com
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