Grenzüberschreitende PKW-Überlassung
EuGH regelt Umsatzsteuer bei PKW-Überlassung neu
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Erfahren Sie mehr
BestätigenUnternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich die für betriebliche Aufwendungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat gezahlten Umsatzsteuerbeträge unter bestimmten Voraussetzungen erstatten lassen. Zuständige Behörde für den Vergütungsantrag ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die Vergütungsanträge für das vergangene Jahr 2014 müssen bis spätestens 30.09.2015 beim Bundeszentralamt eingegangen sein.
Erstattungsanträge sind ausschließlich elektronisch zu übermitteln. Dem Antrag sind im Regelfall Belege (Rechnungen mit entsprechendem Umsatzsteuerausweis) beizufügen, wenn das Entgelt für den Umsatz oder die Einfuhr mindestens € 1.000 bzw. bei Benzinrechnungen mindestens € 250 beträgt. Die Grenzbeträge variieren zwischen den EU-Staaten. Eine aktuelle Präferenzliste ist erhältlich beim Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de). Die Rechnungen müssen hochgeladen werden und sind elektronisch zu übermitteln. Zum Belegversand ist eine BZSt-Nummer notwendig. Der Vergütungsantrag muss zwingend Name und vollständige Anschrift des Unternehmers, eine Adresse für die elektronische Kommunikation (E-Mail-Adresse), eine Beschreibung der Geschäftstätigkeit und den Vergütungszeitraum enthalten (Schreiben Bundesministerium der Finanzen vom 03.12.2009, IV B 9 – S 7359/09/10001 Rdn. 37).
Der Antrag auf Vorsteuervergütung setzt bestimmte Mindesterstattungsbeträge voraus. Bei Anträgen, die an Deutschland und die übrigen EU-Staaten gestellt werden, muss die beantragte Vergütung beispielsweise mindestens € 50 betragen (Schreiben Bundesministerium der Finanzen vom 03.12.2009, IV B 9 – S 7359/09/10001 Rdn. 36).
Stand: 28. August 2015
Bild: Ideenkoch – Fotolia.com
Haben Sie Fragen zu dem Thema? Wir von DWT. sind als Wirtschaftsprüfer spezialisiert auf Bilanzforensik, Erkennung von Bilanzbetrug, Transaktionsberatung, Unternehmensbewertung und Sonderprüfungen. Kontaktieren Sie uns einfach oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!
Erscheinungsdatum:
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.