Abtretung von Kapitallebensversicherungen
Versicherungsnehmer setzen hier oftmals die Steuerprivilegien älterer Lebensversicherungen aufs Spiel
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BestätigenAm 04.07.2014 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte“ beschlossen. Es wurde am 06.08.2014 im Bundesgesetzblatt (Teil I Seite 1330ff.) veröffentlicht. Ziel des Gesetzes ist die Sicherstellung der garantierten Zusagen der Versicherungsgesellschaften für die Zukunft.
Die von den Lebensversicherern garantierte Mindestverzinsung (Garantiezins) soll ab 01.01.2015 von 1,75 % auf 1,25 % abgesenkt werden (Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung). Die Neuregelung betrifft ausschließlich Neuverträge.
Die Bewertungsreserven, die die Versicherungen für bestehende Verträge u. a. zur Sicherstellung des Garantiezinses bilden, dürfen ab 01.01.2015 nur noch insoweit auf die Versicherten verteilt werden, als ein bestimmter „Sicherungsbedarf“ nicht unterschritten wird (Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes § 56a Abs. 3).
Durch Änderung der Mindestzuführungsverordnung (§ 4 Abs. 4) wird die Beteiligung der Versicherten an den Überschüssen mit 90 % statt bisher 75 % festgeschrieben. Risikoüberschüsse zählen neben den Kostenüberschüssen und den Kapitalerträgen zur Überschussbeteiligung.
Schließlich sind auch die Aktionäre der Versicherungsunternehmen betroffen. Ihre Dividenden müssen künftig an den Finanzierungsbedarf des Versicherungsunternehmens für die übernommenen Garantieleistungen angepasst werden.
Stand: 26. August 2014
Bild: Robert Kneschke - Fotolia.com
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