Seitenbereiche
Inhalt

Jahressteuergesetz 2013: Abschaffung von Cash-GmbHs!

Betriebsvermögenprivileg

Betriebsvermögen kann unter Inanspruchnahme einer 100%igen Verschonungsoption unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei übertragen werden. In diesem Zusammenhang werden insbesondere die „Cash-GmbHs“ kritisiert. Mit diesen lässt sich auch privates Bargeld in unbegrenzt hohen Summen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei übertragen.

Gesetzesänderungen

Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 (BR-Drucks. 302/12) für die Abschaffung solcher Cash-GmbHs ausgesprochen. Nach dem Gesetzesvorschlag soll das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz dahingehend geändert werden, dass „Wertpapiere sowie vergleichbare Forderungen, Zahlungsmittel, Sichteinlagen, Bankguthaben und andere Forderungen, soweit deren Wert nicht geringfügig ist“, zum nicht begünstigten Verwaltungsvermögen zählen. Von nicht geringfügigen Barbeständen ist dabei auszugehen, wenn deren Wert insgesamt 10 % des kapitalisierten Jahresertrags oder hilfsweise des gemeinen Werts bzw. mindestens des Substanzwerts übersteigt (§ 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 Erbschaftsteuergesetz, Entwurfsfassung). Nachdem das Betriebsvermögen der Cash-GmbHs ausschließlich aus Bargeld besteht, wäre bei diesen regelmäßig die 10 %-Grenze sowohl ihres gemeinen Werts als auch ihres Substanzwertes überschritten. Die Barbestände wären damit steuerlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen.

Stand: 12. August 2012

Bild: isak55 - Fotolia.com

Wir über uns

Haben Sie Fragen zu dem Thema? Wir von DWT. sind als Wirtschaftsprüfer spezialisiert auf Bilanzforensik, Erkennung von Bilanzbetrug, Transaktionsberatung, Unternehmensbewertung und Sonderprüfungen. Kontaktieren Sie uns einfach oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.