Corona-Schlussabrechnungen
Finanzverwaltung gewährt Fristverlängerung bis 30.9.2024
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BestätigenMit dem „ATAD-Umsetzungsgesetz“ (Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie, BGBl I S. 2035) verlängerte der Steuergesetzgeber die Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung 2020 und die zinsfreien Karenzzeiten um drei Monate. Für nicht beratene Steuerpflichtige endet die Abgabefrist am 31.10.2021 bzw. unter Berücksichtigung der Sonn- und Feiertagsregelungen am 1.11.2021 bzw. am 2.11.2021.
Die reguläre 15-monatige zinsfreie Karenzzeit für die Einkommensteuererklärung 2020 endet am 1.7.2022.
Stand: 29. September 2021
Bild: ©Rawpixel.com /stock.adobe.com
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