Grenzgängerbesteuerung
BFH entscheidet über das Vorliegen einer Grenzgängereigenschaft bei nicht regelmäßiger Rückkehr an den Wohnsitzort
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BestätigenIm Juli 2020 hat die Europäische Kommission ein neues Steuerpaket verabschiedet, mit dem eine wirtschaftliche Erholung und ein langfristiges Wachstum für Europa sichergestellt werden sollen. Die EU-Kommission setzt hierbei mit einem 25 Punkte umfassenden Steuer-Aktionsplan wieder einmal auf mehr Steuergerechtigkeit durch die Bekämpfung von Steuermissbrauch, die Eindämmung des unlauteren Steuerwettbewerbs und die Erhöhung der Steuertransparenz (Pressemitteilung IP/20/1334 vom 15.7.2020)
Einen zentralen Punkt des Steuerpakets bildet der Vorschlag, dass die Mitgliedstaaten Informationen über erzielte Einnahmen von Online-Verkäufern, die ihre Tätigkeiten über Internet-Plattformen ausüben, austauschen. Dadurch soll das Steueraufkommen gesichert und Steuermissbrauch bekämpft werden.
Die EU-Kommission regt außerdem eine Aktualisierung der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete an. Auf dieser „schwarzen“ Liste werden Drittländer angeführt, die die international vereinbarten Standards zur Missbrauchsbekämpfung nicht einhalten.
Angestrebt wird auch eine engere steuerliche Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern zur Sicherung des Steueraufkommens. Letzteres steht im Einklang mit der geplanten Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.
Stand: 28. September 2020
Bild: Aintschie - stock.adobe.com
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