Jahressteuergesetz 2024
Umsetzung von Vorgaben aus der Rechtsprechung des BFH und EuGH im Erbschaftsteuerrecht
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Erfahren Sie mehr
BestätigenDas Finanzamt hat Säumniszuschläge zu erheben, wenn der Steuerpflichtige eine festgesetzte bzw. angemeldete Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet (§ 240 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung-AO). Der Säumniszuschlag entsteht im Unterschied zu Verspätungszuschlägen oder Zwangsgeldern unmittelbar kraft Gesetzes und beträgt für jeden angefangenen Monat der Nichtzahlung ein Prozent des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags.
Säumniszuschläge werden nicht automatisch erstattet, wenn der Steuerbescheid später geändert wird. Dies gilt nur dann, wenn eine rechtswidrige Steuerfestsetzung aufgehoben wird und der Steuerpflichtige vorher die Aussetzung der Vollziehung beantragt und diese - obwohl möglich und geboten - abgelehnt worden ist. In solchen Fällen ist ein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen geboten, wie der Bundesfinanzhof entschieden hat (Urteil vom 24.04.2014, Az. V R 52/13). Dem Einwand der Finanzverwaltung, Säumniszuschläge hätten auch als Druckmittel den Steuerpflichtigen zur pünktlichen Zahlung der Steuern anzuhalten und seien deshalb nur zur Hälfte zu erlassen, entgegnete der Senat, dass der Steuerpflichtige keinerlei Säumniszuschläge zu zahlen hätte. Abweichende Entscheidungen des BFH seien überholt.
Stand: 30. September 2014
Bild: Robert Kneschke - Fotolia.com
Haben Sie Fragen zu dem Thema? Wir von DWT. sind als Wirtschaftsprüfer spezialisiert auf Bilanzforensik, Erkennung von Bilanzbetrug, Transaktionsberatung, Unternehmensbewertung und Sonderprüfungen. Kontaktieren Sie uns einfach oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!
Erscheinungsdatum:
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.