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EU-Rat macht Weg frei für ein schnelleres Verfahren zur Entlastung von Doppelbesteuerung
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BestätigenDie Mutter-Tochter-Richtlinie sieht vor, dass die EU-Mitgliedstaaten Ausschüttungen einer Tochtergesellschaft an ihre in einem anderen EU-Staat ansässige Muttergesellschaft vom Quellensteuerabzug freistellen. Auch der Sitzstaat der Muttergesellschaft hat diese Ausschüttung freizustellen oder alternativ die auf die Ausschüttung entfallende Körperschaftsteuer der Tochtergesellschaft bei der Muttergesellschaft anzurechnen. Diese Dividendenfreistellung führte jedoch in einigen Fällen dazu, dass Gruppen von Gesellschaften in demselben Mitgliedstaat von der Dividendenbesteuerung ganz freigestellt wurden (doppelte Nichtbesteuerung). Grund hierfür waren Inkongruenzen.
Mit der neuen EU-Richtlinie 2014/86 EU vom 08.07.2014 sollen solche Inkongruenzen zukünftig vermieden werden. Hierzu bestimmt die Richtlinie, dass die Mitgliedstaaten der Muttergesellschaft und der Betriebsstätte(n) diesen Gesellschaften nicht gestatten sollen, die Steuerbefreiung für empfangene Gewinnausschüttungen in Anspruch zu nehmen. Letzteres gilt insoweit, als diese Gewinne von der Tochtergesellschaft der Muttergesellschaft abgezogen werden können (neuer Art. 4 Abs. 1 Buchst. a) der Richtlinie).
Die Richtlinie ist bis spätestens 31.12.2015 anzuwenden. Die Mitgliedstaaten müssen bis dahin ihre Rechts- und Verwaltungsvorschriften entsprechend umsetzen (Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie).
Stand: 26. September 2014
Bild: Daniel Coulmann - Fotolia.com
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