Verlorene oder verblasste Belege
Was tun, wenn Steuerbelege verloren gegangen oder unlesbar geworden sind
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Erfahren Sie mehr
BestätigenZu den Betriebsausgaben zählen alle Aufwendungen, die „durch den Betrieb veranlasst sind“ (§ 4 Abs. 4 Einkommensteuergesetz). Diese Klausel erfährt aber gleich wieder eine Ausnahme: Berühren Betriebsausgaben die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder andere Personen, dann sind diese nicht ab-zugsfähig, wenn die Aufwendungen nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte über den Fall eines Zahnarztes zu entscheiden, der sich für 5.200 € ein Handy angeschafft hat und die Anschaffungskosten als Betriebsausgaben seiner Zahnarztpraxis geltend machte.
Der Mediziner begründete das mit der Sicherstellung seiner Erreichbarkeit.
Das Finanzgericht war aber der Auffassung, dass die Sicherstellung seiner Erreichbarkeit auch mit einem gewöhnlichen Mobilfunkgerät gewährleistet sei und lehnte den Betriebsausgabenabzug zur Gänze ab (Urteil v. 14.7.2011, 6 K 2137/10).
Stand: 19. September 2011
Bild: Ivelin Ivanov - Fotolia.com
Haben Sie Fragen zu dem Thema? Wir von DWT. sind als Wirtschaftsprüfer spezialisiert auf Bilanzforensik, Erkennung von Bilanzbetrug, Transaktionsberatung, Unternehmensbewertung und Sonderprüfungen. Kontaktieren Sie uns einfach oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!
Erscheinungsdatum:
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.