Seitenbereiche
Inhalt

Jahresabschluss 2014 beschließen

Beschlussfrist bis 30.11.2015

Jahresabschluss

GmbH-Gesellschafter müssen nach dem GmbH-Gesetz (§ 42 a) spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate über den Jahresabschluss und über die Ergebnisverwendung beschließen. Gesellschafter von kleinen GmbHs, das sind solche mit einer Bilanzsumme von weniger als € 4,84 Mio. oder einem Umsatzerlös von weniger als € 9,68 Mio. bzw. mit nicht mehr als 50 Arbeitnehmern, haben hierfür noch bis zum 30.11.2015 Zeit. Dasselbe gilt auch für Kleinst-GmbHs (Bilanzsumme von nicht mehr als € 350.000,00 oder Umsatzerlöse von nicht mehr als € 700.000,00 bzw. einer Arbeitnehmerzahl von nicht mehr als 10).

Gesellschafterversammlung

Für die Einladung zur diesbezüglichen Gesellschafterversammlung gilt eine Frist von einer Woche, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt. Für die Einhaltung der Frist ist der jeweilige GmbH-Geschäftsführer verantwortlich. Einhergehend mit dem Jahresabschluss-Beschluss sollte auch über die Entlastung der/des Geschäftsführer(s) entschieden werden.

Stand: 27. Oktober 2015

Bild: dundersztyc - Fotolia.com

Wir über uns

Haben Sie Fragen zu dem Thema? Wir von DWT. sind als Wirtschaftsprüfer spezialisiert auf Bilanzforensik, Erkennung von Bilanzbetrug, Transaktionsberatung, Unternehmensbewertung und Sonderprüfungen. Kontaktieren Sie uns einfach oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.