Lohnsteuer-Freibeträge fristgemäß beantragen und Gehaltsvereinbarungen treffen
Wichtige Termine zum Jahresende für Arbeitnehmer und GmbH-Geschäftsführer
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BestätigenDas Bundesjustizministerium will mit einem Maßnahmenpaket den Schutz von Kleinanlegern vor risikoreichen Finanzprodukten verbessern (vgl. Entwurf vom 22.05.2014). Das Maßnahmenpaket zielt hier u.a. auf sogenannte Crowd-Finanzierungen ab. Darunter fallen jene Finanzierungsformen, mit denen sich junge Unternehmen ihr Startkapital besorgen. Diese Finanzierungsform soll in den Katalog der nach dem Vermögensanlagegesetz geregelten Anlageformen aufgenommen werden.
Finanzprodukte sollen für den Anleger transparenter werden. Das Maßnahmenpaket sieht hierzu umfassende Ergänzungen für die Verkaufsprospekte vor. Unter anderem ist die Fälligkeit bereits begebener, noch laufender Vermögensanlagen anzugeben. Damit soll unzulässigen Schneeballsystemen entgegengewirkt werden. Außerdem ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Kapitalflussrechnung offenzulegen. Die personellen Verflechtungen aller an einem Vermögensanlagekonzept beteiligten Unternehmen müssen dem Anleger vor Augen geführt werden. Auch soll der Anleger alle relevanten Informationen gesammelt an einer Stelle finden können (so genannte „Internet-Transparenz“).
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhält die Befugnis, in Fällen, in denen Auskunftsverlangen oder Anordnungen gegenüber dem Anbieter eines Finanzprodukts nicht befolgt werden, entsprechende Warnhinweise zu veröffentlichen.
Stand: 1. November 2014
Bild: alphaspirit - Fotolia.com
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