Steuererklärungsfristen 2020-2022
Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz enthält in seiner Entwurfsfassung für durch Steuerberater angefertigte Jahressteuererklärungen 2020 eine weitere Fristverlängerung.
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BestätigenSteuererklärungen müssen künftig maschinenlesbar sein. Wie aus einem Diskussionspapier des Bundesfinanzministeriums hervorgeht, sollen frühestens ab 2016 Steuererklärungen vollständig von Computern kontrolliert und bearbeitet werden. Derzeit werden Programme entwickelt, die in der Lage sind, fehlerhafte oder falsche Angaben zu erkennen.
Mittels einer computergestützten Bearbeitung können Steuerbescheide künftig auch vollautomatisch ergehen, heißt es in dem Papier. Das „Risikomanagement“ soll dabei so gestaltet werden, dass es treffsicher risikobehaftete Fälle zur personellen Prüfung aussteuert. Steuerpflichtige müssen sich somit weiterhin auf manuelle Prüfungen einstellen. In dem Diskussionspapier heißt es außerdem, dass Zufalls- und Turnusprüfungen durch Finanzbeamte weiterhin durchgeführt werden.
Ausgabebelege sollen künftig nicht mehr der Steuererklärung beigelegt werden müssen. Nur wenn der Computer irgendwelche Anomalien meldet, werden von Finanzbeamten die entsprechenden Belege manuell angefordert.
Stand: 30. Oktober 2014
Bild: buchachon - Fotolia.com
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