Teilschenkung kein privates Veräußerungsgeschäft
Gemischte Schenkung ist nicht als privates Veräußerungsgeschäft steuerbar
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Erfahren Sie mehr
BestätigenGleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden
Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Urteil vom 17.12.2014 (Az. 1 BvL 21/12) einzelne Vorschriften des gegenwärtigen Erbschaftsteuerrechts für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt die Finanzämter angewiesen, im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten sämtliche Steuerfestsetzungen in vollem Umfang nur noch vorläufig durchzuführen. Das Vorläufigkeitsgebot bezieht sich auf nach dem 31.12.2008 entstandene Erbschaft- bzw. Schenkungsteuern (gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 12.03.2015).
Stand: 28. April 2015
Bild: Jean Kobben - Fotolia.com
Haben Sie Fragen zu dem Thema? Wir von DWT. sind als Wirtschaftsprüfer spezialisiert auf Bilanzforensik, Erkennung von Bilanzbetrug, Transaktionsberatung, Unternehmensbewertung und Sonderprüfungen. Kontaktieren Sie uns einfach oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!
Erscheinungsdatum:
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.