BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer
Finanzverwaltung ergänzt Einzelfragen zur Abgeltungsteuer
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BestätigenEinige Unternehmen schütten an ihre Aktionäre steuerfreie Dividenden aus. Die beiden bekanntesten Beispiele dafür sind die Deutsche Telekom und die Deutsche Post. Weitere weniger prominente Unternehmen sind die Deutsche Wohnen, die Deutsche Euroshop und die DAB Bank.
Diese Unternehmen haben alle gemeinsam, dass sie aus dem steuerlichen Einlagenkonto ausschütten. Auf diesem Konto werden Einlagen gebucht, die die Gesellschafter irgendwann einmal eingezahlt haben, zum Beispiel über eine Kapitalerhöhung oder im Rahmen eines Börsengangs.
Die steuerfreien Dividenden stellen – sofern die Aktien nach dem 01.01.2009 gekauft worden sind – nur eine Steuerstundung dar. Denn um die steuerfreie Dividendenausschüttung mindern sich die Anschaffungskosten für die Aktien. Ein späterer Veräußerungsgewinn erhöht sich dadurch bzw. ein Veräußerungsverlust mindert sich um die steuerfreien Dividenden. Im Ergebnis führen steuerfreie Dividenden daher nur zu einer Steuerstundung. Diese fällt allerdings umso höher aus, je später eine Veräußerung erfolgt.
Stand: 15. April 2014
Bild: B. Wylezich - Fotolia.com
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