Jahressteuergesetz 2024
Umsetzung von Vorgaben aus der Rechtsprechung des BFH und EuGH im Erbschaftsteuerrecht
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Erfahren Sie mehr
BestätigenErben von Betriebsvermögen zahlen deutlich weniger an Erbschaftssteuern als Erben privater Vermögen. Unter bestimmten Voraussetzungen geht Betriebsvermögen sogar ganz steuerfrei über, nämlich wenn der Nachfolger den Betrieb mindestens 7 Jahre lang nahezu unverändert und mit nahezu gleicher Anzahl der Beschäftigten (mindestens 700 % der Lohnsumme) fortführt. Hiergegen haben sich die 32 dem Beirat des Bundesfinanzministeriums angehörenden Finanzwissenschaftler in einem neuen 44-seitigen Gutachten ausgesprochen (Download unter www.bundesfinanzministerium.de).
Die Wissenschaftler führen u.a. aus, dass es für eine ernsthafte Bedrohung der Wirtschaft und der Arbeitsplätze wegen der Erbschaftsteuer keine Anhaltspunkte gäbe. Mit Abschaffung sämtlicher Vergünstigungen könnte der Steuersatz auf einheitlich 12,5 % gesenkt werden. Darüber hinaus ist beim Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Az. II R 9/11 ein Verfahren anhängig, in dem die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer – insbesondere im Hinblick auf die Ausgestaltung der Vergünstigungen für Betriebsvermögen – geprüft wird.
Stand: 12. April 2012
Bild: Illustration
Haben Sie Fragen zu dem Thema? Wir von DWT. sind als Wirtschaftsprüfer spezialisiert auf Bilanzforensik, Erkennung von Bilanzbetrug, Transaktionsberatung, Unternehmensbewertung und Sonderprüfungen. Kontaktieren Sie uns einfach oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!
Erscheinungsdatum:
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.