Steuerzahler-Gedenktag 2024
Wann Arbeitnehmer in 2024 für die eigene Tasche arbeiten
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Erfahren Sie mehr
BestätigenErhalten Arbeitnehmer an Arbeitstagen oder auch während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit unentgeltlich oder verbilligt Mahlzeiten von ihrem Arbeitgeber, müssen die Mahlzeiten dem laufenden Arbeitslohn als Sachbezug hinzugerechnet werden. Hierzu sind die Mahlzeiten mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung zu bewerten. Für Mahlzeiten im Kalenderjahr 2021 gelten nach dem BMF-Schreiben vom 28.12.2020 (IV C 5 – S 2334/19/10010 :002) folgende Werte:
€ 3,47 für ein Mittag- oder Abendessen und
€ 1,83 für ein Frühstück.
Der monatliche Gesamtsachbezugswert 2021 für freie oder verbilligte Verpflegung beträgt € 263,00 (vgl. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung BR Drucks 595/20).
Für die Überlassung einer Unterkunft an volljährige Arbeitnehmer gilt für 2021 ein monatlicher Bezugssatz von € 237,00. Für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und für Auszubildende beträgt der Sachbezugswert 2021 für eine Unterkunft € 201,45. Unterkunft heißt aber nicht Wohnung. Die Überlassung einer kompletten Wohnung hat stets mit dem ortsüblichen Mietpreis zu erfolgen. Kann der ortsübliche Mietpreis nicht ermittelt werden, können je nach Ausstattung folgende Pauschsätze pro Quadratmeter angesetzt werden:
€ 4,16 bei normaler Ausstattung und
€ 3,40 bei einfacher Ausstattung der Wohnung (ohne Sammelheizung, Bad oder Dusche).
Stand: 24. Februar 2021
Bild: AR - stock.adobe.com
Haben Sie Fragen zu dem Thema? Wir von DWT. sind als Wirtschaftsprüfer spezialisiert auf Bilanzforensik, Erkennung von Bilanzbetrug, Transaktionsberatung, Unternehmensbewertung und Sonderprüfungen. Kontaktieren Sie uns einfach oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!
Erscheinungsdatum:
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.