Beschäftigung von Schülern und Studenten während der Ferienzeit
Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten bei zeitlich befristeten Beschäftigungen während der Ferienzeit
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Erfahren Sie mehr
BestätigenDie Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil haben im Januar den Entwurf für ein „Starke-Familien-Gesetz“ vorgestellt. Ziel ist, Familien mit kleinen Einkommen zu unterstützen, und Kindern aus ärmeren Familien bessere Teilhabechancen zu bieten. Hierzu soll unter anderem das Schulstarterpaket von € 100,00 auf € 150,00 im Jahr erhöht werden. Weiterhin ist geplant, die Eigenanteile der Eltern für das warme Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerbeförderung abzuschaffen.
Der Kinderzuschlag wird zum 1.7.2019 auf € 185,00 pro Kind und Monat erhöht. Zusammen mit dem Kindergeld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe soll das durchschnittliche Existenzminimum eines jeden Kindes gesichert werden. Auch das Antragsverfahren soll vereinfacht werden. Der Zuschlag wird künftig für 6 Monate gewährt und nicht mehr rückwirkend geprüft.
Zum 1.1.2020 soll die obere Einkommensgrenze (bisher allgemein als „Abbruchkante“ bezeichnet) entfallen. Eigenes Einkommen der Eltern soll danach die Leistung nur noch zu 45 % mindern. Neu ist auch, dass die Leistung nicht mehr abrupt wegfällt, sondern langsam ausläuft. Damit soll mehr Geld bei den Familien bleiben.
Stand: 25. Februar 2019
Bild: jackfrog - stock.adobe.com
Haben Sie Fragen zu dem Thema? Wir von DWT. sind als Wirtschaftsprüfer spezialisiert auf Bilanzforensik, Erkennung von Bilanzbetrug, Transaktionsberatung, Unternehmensbewertung und Sonderprüfungen. Kontaktieren Sie uns einfach oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!
Erscheinungsdatum:
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.