Verlorene oder verblasste Belege
Was tun, wenn Steuerbelege verloren gegangen oder unlesbar geworden sind
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Erfahren Sie mehr
BestätigenEin nicht gemeinnütziger Verein mit gewerblichen Einkünften veranstaltete zusammen mit einer GmbH, die Betreuungsleistungen für die Vereinsmitglieder erbrachte, ein Jubiläumswochenende u. a. mit Beach Party, Schifffahrt auf dem Rhein sowie einem Jazz Brunch. Die Kosten beliefen sich auf rund € 240.000,00. Im Rahmen der Feierlichkeiten fanden außerdem eine Vorstandssitzung, eine Mitgliederversammlung sowie diverse Vortragsveranstaltungen statt. Das Finanzamt erkannte einen Großteil der Aufwendungen (insgesamt € 140.000,00) nicht an.
Begründung: Es handelt sich hier um Geschenke bzw. um nicht abziehbare Bewirtungsaufwendungen.
Das Finanzgericht (FG) Münster folgte dem von der Finanzverwaltung hervorgebrachten Geschenkecharakter nicht. Nach Ansicht des FG, ist die Anwesenheit und der fachliche Austausch unter den Teilnehmern als Gegenleistung dieser Teilnehmer anzusehen (Urteil vom 9.11.2017, 13 K 3518/15 K). Entscheidend für die überwiegende Anerkennung der Aufwendungen als Betriebsausgaben war auch, dass das Rahmenprogramm lediglich untergeordnete Bedeutung hatte. Das FG kam nach der Vernehmung von drei Teilnehmern zu diesem Schluss. Von den von der Finanzverwaltung als nicht abziehbare Betriebsausgaben gestrichenen Aufwendungen erkannte das Finanzgericht lediglich € 40.000,00 an.
Stand: 26. Februar 2018
Bild: Paul837 - fotolia.com
Haben Sie Fragen zu dem Thema? Wir von DWT. sind als Wirtschaftsprüfer spezialisiert auf Bilanzforensik, Erkennung von Bilanzbetrug, Transaktionsberatung, Unternehmensbewertung und Sonderprüfungen. Kontaktieren Sie uns einfach oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!
Erscheinungsdatum:
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.