Teilschenkung kein privates Veräußerungsgeschäft
Gemischte Schenkung ist nicht als privates Veräußerungsgeschäft steuerbar
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Erfahren Sie mehr
BestätigenRegelungen in Kaufverträgen auch für die Steuer
Die Anschaffungskosten für das Gebäude lassen sich steuerlich geltend machen. Die Kosten für das Grundstück nicht. Wird ein Gesamtkaufpreis für bebaute Grundstücke vereinbart, ist die richtige Bemessung des auf das Gebäude entfallenden Teilkaufpreises ein beliebter Streitpunkt mit der Finanzverwaltung. Während die Finanzverwaltung den Gebäudekaufpreis möglichst niedrig bewerten will, steht beim Grundstückskäufer ein möglichst hoher Gebäudewert im Vordergrund.
In dem vom Bundesfinanzhof (BFH) entschiedenen Fall (Urteil vom 16.9.2015, IX R 12/14) hat ein Immobilieninvestor 2 Eigentumswohnungen im Obergeschoss desselben Hauses gekauft. Laut Vertrag ergab sich eine Kaufpreisverteilung von 60,24 % auf das Gebäude und 39,76 % auf den Grund und Boden. Das Finanzamt hat hingegen eine Kaufpreisaufteilung im qualifizierten Sachwertverfahren durch einen Bausachverständigen durchführen lassen. Ergebnis: Der Gebäudewertanteil beträgt nur 24 % und 23 %, zusammen also unter 50 %.
Der BFH hat hier entschieden, dass Kaufpreisaufteilungen, die in Kaufverträgen vorgenommen werden, auch bei der Besteuerung zugrunde zu legen sind. Etwas anderes gilt nur dann, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Kaufpreisaufteilung nur zum Schein vorgenommen worden ist. Allerdings rechtfertigen nach Ansicht des BFH wesentliche Diskrepanzen des Grundstückswertes zu den Bodenrichtwerten nicht ohne weiteres, diese Bodenrichtwerte anzusetzen oder den auf das Gebäude entfallenden Teilkaufpreis anderweitig zu schätzen.
Stand: 25. Februar 2016
Bild: drubig-photo - Fotolia.com
Haben Sie Fragen zu dem Thema? Wir von DWT. sind als Wirtschaftsprüfer spezialisiert auf Bilanzforensik, Erkennung von Bilanzbetrug, Transaktionsberatung, Unternehmensbewertung und Sonderprüfungen. Kontaktieren Sie uns einfach oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!
Erscheinungsdatum:
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.