Datensammlung Steuer 2024
Bundesfinanzministerium veröffentlicht umfangreiche Datensammlung
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BestätigenBundesfinanzministerium regelt Rechte und Pflichten bei Vorfeldermittlungen neu
Zu den primären Aufgaben der Steuerfahndung gehört außer der Erforschung von Steuerstraftaten auch die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle, sogenannte Vorfeldermittlungen (§ 208 Abs. 1 Nr. 3 AO). Ein unbekannter Steuerfall ist dann gegeben, wenn sich die Anhaltspunkte noch nicht zu einem steuerstrafrechtlichen Verdacht verdichtet haben (sog. hinreichender Anlass zum Tätigwerden). Ein solcher Anlass ist vergleichsweise „leicht“ gegeben, ggf. genügt bereits ein fundierter anonymer Hinweis.
Zu Vorfeldermittlungen hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 13.11.2013 (IV A 4 - S 0700/07/10048-10V A 4-S 0/700) ein neues Merkblatt verfasst, welches die Rechte und Pflichten von Steuerpflichtigen während der Steuerfahndung auflistet. Im Einzelnen gilt:
Schließlich weist das BMF in dem Merkblatt auf die umfassenden Kompetenzen hin, die die Steuerfahndung im Strafverfahren hat. Steuerfahnder können u. a. Beschlagnahmen, Notveräußerungen, Durchsuchungen usw. durchführen und sind berechtigt, die Papiere des von der Durchsuchung Betroffenen durchzusehen.
Stand: 12. Februar 2014
Bild: Joachim Lechner - Fotolia.com
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