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BestätigenDer Bundesrechnungshof hat im Januar seinen Bericht über den Vollzug der Steuergesetze insbesondere im Arbeitnehmerbereich vorgelegt und dabei der Finanzverwaltung erhebliche Vollzugsmängel attestiert. Positiv wertete der Bundesrechnungshof lediglich die Einführung der Pflicht zur elektronischen Mitteilung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie der Rentenbezüge durch die Versicherungsträger.
Die Finanzämter lassen mittels eines programmgesteuerten elektronischen Risikofilters per Computer entscheiden, ob die Steuer maschinell festgesetzt wird oder ob der Finanzbeamte persönlich tätig werden soll. Dabei bleiben Sachverhalte, die bestimmte Betragsgrenzen nicht erreichen, ungeprüft. Damit verstößt die Finanzverwaltung lt. Bundesrechnungshof gegen ihre gesetzliche Pflicht, die Plausibilität von Steuererklärungen zu prüfen. Haushaltsnahe Dienstleistungen würden in 80 bis 90 % der Fälle durchgelassen, ohne dass die Voraussetzungen geprüft würden.
Bereits 2006 hatte der Bundesrechnungshof ein Gutachten vorgelegt, welches sich im Ergebnis kaum von dem jüngst vorgelegten Bericht unterscheidet. So sei die Arbeitslage der Veranlagungsstellen unverändert angespannt. Zwischen 2006 und 2009 setzten die Finanzämter 1,9 % weniger Personal ein. Die Komplexität des Steuerrechts hat sich mit einer durchschnittlichen jährlichen Änderungshäufigkeit von 7,5 (2006) auf 10 Änderungen pro Jahr erhöht.
Um Arbeitsrückstände abzubauen, hätten mehrere Finanzämter in „Grünen Wochen“ oder „Durchwinktagen“ für einen bestimmten Kreis von Fällen auf eine Prüfung der Angaben in den Steuererklärungen verzichtet. Der Bundesrechnungshof sieht großen Handlungsbedarf und empfiehlt insbesondere eine grundlegende Vereinfachung des Steuerrechts sowie eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Risikomanagements.
Stand: 12. Februar 2012
Bild: pegbes - Fotolia.com
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