Energiepreispauschale
Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Erfahren Sie mehr
BestätigenDie Bundesregierung hat im April 2023 ein Konzept für die Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes vorgestellt. Der Gesetzentwurf weist deutliche Verschärfungen hinsichtlich der Nutzung fossiler Brennstoffe als Heizenergie auf.
Das Wesentliche: Ab dem nächsten Jahr müssen neu eingebaute Heizanlagen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Zur Bewältigung der finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit der Umstellung auf klimafreundliche Heizanlagen ist ein Vier-Stufen-Förderkonzept geplant. Stufe 1 besteht aus der bislang bereits teilweise bestehenden Grundförderung, bei der Zuschüsse für einen Heizungstausch beantragt werden können. Stufe 2 besteht aus einem Klimabonus für eine beschleunigte Dekarbonisierung. Dieser Zuschuss soll einen möglichst raschen Tausch besonders schädlicher Konstanttemperaturkessel oder Kohleöfen bewirken. Stufe 3 besteht aus der Gewährung von Förderkrediten für einen Heizungstausch. Die Zuschüsse werden als Tilgungszuschüsse gewährt.
Als vierte Säule bleibt die bereits bestehende Sonderabschreibung nach § 35 c Einkommensteuergesetz/EStG bestehen.
Stand: 29. Mai 2023
Bild: Tamara - stock.adobe.com
Haben Sie Fragen zu dem Thema? Wir von DWT. sind als Wirtschaftsprüfer spezialisiert auf Bilanzforensik, Erkennung von Bilanzbetrug, Transaktionsberatung, Unternehmensbewertung und Sonderprüfungen. Kontaktieren Sie uns einfach oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!
Erscheinungsdatum:
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.