Zuwendungsempfängerregister und elektronischer Spendennachweis
Elektronisches Zuwendungsempfängerregister beim Bundeszentralamt für Steuern steht zum Abruf zur Verfügung
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BestätigenBereits 3.356 Personen haben sich in den ersten drei Monaten 2013 selbst angezeigt. Hohe Zuwächse verzeichnete Baden Württemberg (+1.096 Selbstanzeigen). Geradezu verdoppelt hat sich die Zahl der Selbstanzeigen in Nordrhein-Westfalen (538 Anzeigen gegenüber 210 aus dem Vorjahr). In Bayern zeigten sich nach Angaben des Bundesfinanzministeriums 534 Personen an, in Niedersachsen 480 und in Rheinland-Pfalz 328.
Eine Selbstanzeige ist keine „Anzeige“. Der Selbstanzeigeerstatter muss also weder vor seinem Finanzamt oder einer anderen öffentlichen Behörde erscheinen oder eine Anzeige gegenüber der Polizei aufgeben und sich als reumütiger Steuersünder bekennen. Der Selbstanzeigeerstatter hat einfach seine bisher in seinen Steuererklärungen unvollständigen und unrichtigen Angaben nachzumelden. Die Nacherklärung erfolgt kommentarlos ohne Angabe irgendwelcher Gründe.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) plant eine Erhebung unter Banken zu ihren Geschäften in Steueroasen. Die Behörde interessiert sich dabei besonders für Geschäfte, die die Banken als „Vermögensverwaltung“ bezeichnen. Deutschlands Banken müssen erklären, was genau sie in der Steueroase machen und mit wem sie Geschäfte tätigen. Nach Bundesbank-Statistik haben deutsche Geschäftsbanken in Steueroasen Forderungen von 152 Mrd. €.
Stand: 12. Mai 2013
Bild: luther2k - Fotolia.com
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