Lohnsteuer bei Auslandstätigkeit
BMF veröffentlicht neue Lohnsteuer-Hinweise zum teilweise in Deutschland steuerpflichtigen Arbeitslohn
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BestätigenIm Zusammenhang mit Offshore leaks und der jüngsten Berichterstattung über Steueroasen ist vor allem eine Einrichtung im Bundeszentralamt für Steuern wieder in den Vordergrund gerückt: Die Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen („IZA”).
Zum Aufgabenbereich der IZA gehört die Erforschung von Geschäftsbeziehungen mit Steueroasenländern oder ausländischen Scheinfirmen zur Gewinnverlagerung. Nach der Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums zur zentralen Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen (BMF v. 6.2.2012, IV B 6 S 1509/07/10001, BStBl 2012 I S. 241) sammelt und erteilt die IZA Informationen über ausländische Rechtssubjekte, insbesondere über ausländische Domizil-, Sitz- und Offshore-Gesellschaften und zeichnet alle ihr bekannt werdenden Beziehungen von im Inland ansässigen Rechtssubjekten zum Ausland und umgekehrt auf.
Neben den üblichen Quellen bezieht die IZA ihre Informationen hauptsächlich von den Finanzämtern. Diese melden der IZA u. a. alle meldepflichtigen Auslandssachverhalte, Informationen über juristische Personen mit Sitz in Steueroasenländern, die als beschränkt Steuerpflichtige aufgenommen werden sollen, oder aber auch Informationen, die ihnen über Gesellschaftsbeziehungen zwischen Steuerinländern (auch juristische Personen) und Rechtsträgern aus Steueroasenländern zugehen.
Stand: 12. Mai 2013
Bild: Victoria - Fotolia.com
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