Doppelte Haushaltsführung
Fahrzeit von etwa einer Autostunde zumutbar
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BestätigenEckpunkte: Zur Reform der Unternehmensbesteuerung haben die finanzpolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen kürzlich einen Zwölf-Punkte-Plan vorgestellt. Die wichtigsten Eckpunkte hieraus sind:
Die bisherige steuerliche Organschaft soll abgeschafft und stattdessen eine neue Gruppenbesteuerung eingeführt werden. Dadurch soll auch der bisher erforderliche Gewinnabführungsvertrag entfallen.
Nach dem Entwurf soll der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag (derzeit 511.500 €) auf 1 Mio. € angehoben werden. Das Wahlrecht, den Verlustrücktrag innerhalb der bestehenden Höchstbeträge zu begrenzen, soll entfallen. Beschränkt werden soll künftig auch die Möglichkeit, Verluste eines inländischen Unternehmens aus dessen ausländischer Betriebstätte im Inland berücksichtigen zu können.
Der Änderungsvorschlag zum bestehenden Reisekostenrecht sieht vor, dass künftig nur noch zwischen einer „ersten Tätigkeitsstätte“ (Entfernungspauschale) und „anderen Tätigkeitsstätten“ (Auswärtstätigkeit) unterschieden werden soll. Außerdem soll bei eintägigen Auswärtstätigkeiten die Staffelung der Mindestabwesenheitszeiten entfallen und zugleich die maßgebliche Abwesenheitszeit angehoben werden. Die Möglichkeit einer Pauschalbesteuerung von Arbeitgeberleistungen soll ausgeweitet werden, z.B. für Außendienstmitarbeiter. Eine Prüfung der tatsächlichen Abwesenheitszeiten soll dabei entfallen.
Die Grundsätze der steuerlichen Geltendmachung von Übernachtungskosten bei einer doppelten Haushaltsführung und bei einer länger andauernden Auswärtstätigkeit sollen vereinheitlicht werden. Für die notwendigen, beruflich veranlassten Übernachtungskosten soll bei Anmietung einer Wohnung die tatsächlich gezahlte Miete angesetzt werden anstatt der ortsüblichen Miete.
Stand: 12. Mai 2012
Bild: S.Naumann - Fotolia.com
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