Einkommen- und Erbschaftsteuer
BFH-Urteil zur Bestimmung des maßgeblichen Begünstigungszeitraumes
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BestätigenEine Vermögenssteuer als Millionärssteuer will die Linksfraktion und hat die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Als maßgebliches Vermögen sollen das zum Stichtag 31.12.2012 vorhandene private Geldvermögen sowie sonstige private Immobilien und Sachvermögen herangezogen werden – Betriebsvermögen plant die Linksfraktion somit nicht zu besteuern. Verbindlichkeiten sollen abgezogen werden können. Nettovermögen über 1 Mio. € soll mit einem Satz von 5 % besteuert werden.
Begründet wird der Antrag mit einer angeblich zunehmenden Ungleichheit bei der Vermögensverteilung in Deutschland. So sei der Anteil des reichsten Zehntels der Bevölkerung von 2002 bis 2007 um 3,2 % auf über 61 % gestiegen, während der Anteil der untersten 70 % am Vermögen um 1,5 % auf 9 % gesunken ist.
Keinerlei Beachtung räumt die Linksfraktion dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995 ein, mit dem der Senat die Erhebung der Vermögensteuer für verfassungswidrig erklärte und in einem obiter dictum auf den Halbteilungsgrundsatz aufmerksam machte. Danach dürfe eine Vermögensteuer zu den Ertragsteuern (wie z. B. der Einkommensteuer) nur hinzutreten, wenn dadurch die steuerliche Gesamtbelastung „in der Nähe einer hälftigen Teilung“ zwischen Steuerzahler und Fiskus bleibe.
Stand: 12. Mai 2012
Bild: geando - Fotolia.com
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