Stärkung der Verbraucherrechte ab 2022
Neue umfassendere Gewährleistungsrechte für den Verbrauchsgüterkauf
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Erfahren Sie mehr
BestätigenDas Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat vor Kurzem den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage präsentiert. Der Entwurf wurde von der Bundesregierung am 9.5.2018 beschlossen. Das Gesetz soll bereits ab 1.11.2018 gelten.
Sinn und Zweck der neuen Musterfeststellungsklage (MFK) ist, dass qualifizierte Verbraucherverbände gegenüber einem Unternehmen zentrale Haftungsvoraussetzungen für alle vergleichbar betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher in einem einzigen Gerichtsverfahren verbindlich klären lassen können. Das neue Musterfeststellungsklageverfahren ist aber nicht vergleichbar mit den aus den USA bekannten Sammelklageverfahren. Denn die Verbraucher erhalten mit einer MFK kein vollstreckbares Urteil. Das heißt, dass Verbraucher ihre Ansprüche gegebenenfalls in einem weiteren Gerichtsverfahren durchsetzen müssen. Die MFK erleichtert aber die Durchsetzung individueller Rechtsansprüche in den individuellen Klageverfahren.
Stand: 27. Juni 2018
Bild: ferkelraggae - Fotolia.com
Haben Sie Fragen zu dem Thema? Wir von DWT. sind als Wirtschaftsprüfer spezialisiert auf Bilanzforensik, Erkennung von Bilanzbetrug, Transaktionsberatung, Unternehmensbewertung und Sonderprüfungen. Kontaktieren Sie uns einfach oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!
Erscheinungsdatum:
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.