Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenze 2024
Mindestlohn steigt 2024 auf € 12,41, die Geringfügigkeitsgrenze steigt auf € 538,00
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BestätigenMit dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) aus dem Jahr 2014 wurde mit Wirkung ab 1.1.2015 ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. Arbeitnehmer haben seither einen Anspruch auf Zahlung dieses bestimmten Mindestlohnes. Der „erste“ Mindestlohn wurde mit € 8,50 festgelegt. Seit dem 1.1.2017 gilt ein Mindestlohn von € 8,84. Die letzte Mindestlohnanpassung fand zuletzt 2019 statt (Mindestlohn 2019: € 9,19).
Die Mindestlohnkommission hat den gesetzlichen Mindestlohn ab dem 1.1.2020 auf € 9,35 angehoben. Der Betrag gilt pro Zeitstunde. Damit ist der Mindestlohn bei 40-stündiger Wochenarbeitszeit bei einem Brutto-Monatslohn von mindestens € 1.626,90 (174 Arbeitsstunden x € 9,35) erreicht. Der Mindestlohn gilt auch für geleistete Überstunden. Die Höhe des Mindestlohns wird jeweils per Verordnung umgesetzt.
Stand: 18. Dezember 2019
Bild: Carmen 56 - Fotolia.com
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