Haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse
Neues BMF-Schreiben
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Erfahren Sie mehr
BestätigenBundesfinanzhof sieht Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip
Die Zinsschranke dient dazu, den Steuerabzug von Zinsaufwendungen einzuschränken. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist § 4h des Einkommensteuergesetzes. Die Regelung besagt, dass Zinsaufwendungen grundsätzlich nur bis zur Höhe der erzielten Zinserträge in demselben Betrieb sofort steuerlich abzugsfähig sind. Darüber hinausgehende Schuldzinsen (Schuldzinsenüberhänge) sind nur noch in begrenztem Umfang als Betriebsausgaben zulässig. Ziel der Regelung ist, die Gewinnverlagerungen in Konzernen entsprechend einzuschränken.
Der Bundesfinanzhof hatte bereits seit längerem Zweifel an der Verfassungskonformität der Zinsschranke geäußert und dies mit einem Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip begründet (Urt. v. 18.12.2013, I B 85/13). Die Finanzrichter haben in dem Fall Aussetzung der Vollziehung gewährt. Das heißt, die Steuern auf den Schuldzinsenüberhang mussten zunächst nicht entrichtet werden.
Von Amts wegen wendet die Finanzverwaltung das BFH-Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus jedoch nicht an (BMF- Schreiben vom 13.11.2014, IV C 2 S 2742-a/07/10001:009). Eine Ausnahme gilt nur „bei einem besonderen berechtigten Interesse“. Betroffene Unternehmer müssen sich daher auf das BFH-Urteil berufen.
Stand: 22. Dezember 2014
Bild: Кирилл Рыжов - Fotolia.com
Haben Sie Fragen zu dem Thema? Wir von DWT. sind als Wirtschaftsprüfer spezialisiert auf Bilanzforensik, Erkennung von Bilanzbetrug, Transaktionsberatung, Unternehmensbewertung und Sonderprüfungen. Kontaktieren Sie uns einfach oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!
Erscheinungsdatum:
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.