Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen auf Aufmerksamkeiten beschränkt
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Erfahren Sie mehr
BestätigenFür die Umsatzsteuer bzw. deren Entstehung (und Zahlungs- bzw. Abführungspflicht) gilt generell die sogenannte Soll-Besteuerung. Das heißt, der Unternehmer muss mit Ablauf des maßgeblichen Voranmeldungszeitraumes (im Regelfall der Kalendermonat) die Umsatzsteuer – nach entsprechender Saldierung seiner Vorsteuerlasten –abführen, die sich aus den „vereinbarten“ Entgelten ergibt. Vereinbart heißt hier nicht vereinnahmt. Das heißt, der Unternehmer muss am Monatsende Umsatzsteuern auch für Umsätze abführen, für die er noch keine Zahlung erhalten hat. Er finanziert die Steuern praktisch vor. Letzteres ist aus Sicht der Finanzverwaltung zur Sicherung des Steueraufkommens sicherlich geboten. Dem Unternehmer bringt das aber nur Nachteile.
Will sich der Unternehmer dieser Vorfinanzierungsproblematik entziehen, kann er bei seinem Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Ist-Besteuerung stellen. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Ist-Besteuerung sind (vgl. § 20 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes):
Der Antrag ist an keine Form gebunden. Liegen die Voraussetzungen vor, genügt ein formloses Schreiben.
Die Vorsteuerabzugsmöglichkeiten sind durch die Ist-Besteuerung nicht berührt. Das heißt, der Unternehmer macht seinen Vorsteuerabzug unverändert dann geltend, wenn ihm eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.
Stand: 19. Dezember 2013
Bild: Gina Sanders - Fotolia.com
Haben Sie Fragen zu dem Thema? Wir von DWT. sind als Wirtschaftsprüfer spezialisiert auf Bilanzforensik, Erkennung von Bilanzbetrug, Transaktionsberatung, Unternehmensbewertung und Sonderprüfungen. Kontaktieren Sie uns einfach oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!
Erscheinungsdatum:
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.