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EU-Rat macht Weg frei für ein schnelleres Verfahren zur Entlastung von Doppelbesteuerung
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BestätigenIm Oktober vergangenen Jahres (vgl. Pressemitteilung vom 23.10.2013 www.ec.europa.eu) hat sich die EU-Kommission für die Einführung einer Standard-Mehrwertsteuererklärung für alle EU-Staaten ausgesprochen.
Mit Einführung einer Standard-Mehrwertsteuererklärung will die Union zuallererst bestehende Mehrwertsteuerlücken schließen. Außerdem soll der Aufwand für grenzüberschreitend tätige Unternehmen verringert werden, u.a. durch Wegfall der zusammenfassenden jährlichen Erklärungen. Die Kommission verspricht sich eine Verwaltungskosteneinsparung von bis zu 15 Mrd. € jährlich.
Wie aus einer Pressemitteilung des Bundesrates (vom 29.11.2013, www.bundesrat.de) hervorgeht, wenden sich die deutschen Bundesländer gegen diesen Vorschlag. Den von der EU-Kommission gesteckten Zielen, vor allem der Schließung von Mehrwertsteuerlücken, würde der Vorschlag nicht entsprechen. Es bleibt abzuwarten, ob das Vorhaben nach den Europawahlen 2014 neu aufgegriffen wird.
Stand: 12. Januar 2014
Bild: Marco Rullkötter - Fotolia.com
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