Prozess- und Verzugszinsen
Steuerpflicht privat gezahlter Zinsen
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Erfahren Sie mehr
BestätigenDie „Controlled Foreign Company Rule“ im deutschen Außensteuerrecht
Bei Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften haben deutsche Steuerpflichtige stets die so genannte Hinzurechnungsbesteuerung in die steuerliche Gesamtrechnung einzubeziehen. Die im deutschen Außensteuergesetz enthaltenen Regelungen sollen verhindern, dass ein inländischer Steuerpflichtiger seiner Steuerpflicht dadurch entgeht, dass er Einkünfte in einer ausländischen Kapitalgesellschaft bündelt, die in einem Niedrigsteuerland ansässig ist und an der er zu 100 % oder überwiegend, also zu mehr als 50 %, beteiligt ist (§ 7 Abs. 1 AStG). Die Hinzurechnungsbesteuerung verhindert Einkünfteverlagerungen in Niedrigsteuerländer.
Eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Person hält Lizenzrechte. Aus der Vermarktung dieser Lizenz fließen Einkünfte. Der Steuerpflichtige gründet in einem Null- oder Niedrigsteuerland eine ausländische Kapitalgesellschaft, die nicht aktiv tätig ist und nur der Verwaltung der eingebrachten Lizenz dient (so genannte Zwischengesellschaft).
Die Lizenzeinnahmen würden ohne Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung in diesem Beispiel einer wesentlich niedrigeren oder gar keiner Besteuerung unterliegen. Um diesem Gestaltungsmodell den Anreiz zu nehmen, bestimmt das In-strument der Hinzurechnungsbesteuerung (§ 7 bis § 14 AStG), dass die im Ausland erzielten Gewinne den inländischen Gesellschaftern der ausländischen Gesellschaft so zugerechnet werden, als ob sie von diesen direkt vereinnahmt worden wären. Der Vorteil des Steueraufschubs geht damit verloren.
Stand: 12. Januar 2014
Bild: sakkmesterke - Fotolia.com
Haben Sie Fragen zu dem Thema? Wir von DWT. sind als Wirtschaftsprüfer spezialisiert auf Bilanzforensik, Erkennung von Bilanzbetrug, Transaktionsberatung, Unternehmensbewertung und Sonderprüfungen. Kontaktieren Sie uns einfach oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!
Erscheinungsdatum:
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.