Verlorene oder verblasste Belege
Was tun, wenn Steuerbelege verloren gegangen oder unlesbar geworden sind
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Erfahren Sie mehr
BestätigenDie Gewerbesteuer ist seit der Unternehmenssteuerreform 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig. Hiergegen richten sich verfassungsrechtliche Bedenken (Revisionsverfahren BFH Az. I R 21/12). Die Finanzverwaltung hat reagiert und erlässt alle Gewerbesteuermessbescheide ab dem Veranlagungszeitraum 2008 nur noch unter Vorläufigkeitsvermerk (BMF-Schreiben vom 10.12.2012).
Nicht nur der Gewerbesteuerabzug bei der Einkommensteuer, sondern auch die Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer stößt auf verfassungsrechtliche Bedenken. Das Finanzgericht Hamburg hat mit Beschluss v. 29.2.2012, 1 K 138/10 das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen. Der Vorlagebeschluss richtet sich gegen die Hinzurechnung der Summe aus Entgelte für Schulden (§ 8 Nr. 1a GewStG) sowie der Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen (§ 8 Nr. 1d und e GewStG).
Unter Berufung auf das Verfahren beim BVerfG (Az: 1 BvL 8/12) haben die Obersten Finanzbehörden der Länder durch gleichlautende Erlasse vom 30.11.2012 ihre Finanzämter angewiesen, Festsetzungen des Gewerbesteuermessbetrags für Erhebungszeiträume ab 2008 bezüglich der streitigen Hinzurechnungen nur noch vorläufig durchzuführen.
Stand: 12. Januar 2013
Bild: alphaspirit - Fotolia.com
Haben Sie Fragen zu dem Thema? Wir von DWT. sind als Wirtschaftsprüfer spezialisiert auf Bilanzforensik, Erkennung von Bilanzbetrug, Transaktionsberatung, Unternehmensbewertung und Sonderprüfungen. Kontaktieren Sie uns einfach oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!
Erscheinungsdatum:
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.