Sozialversicherungs-Rechengrößen 2025
Beitragsbemessungsgrenzen steigen ab 2025 stark an
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Erfahren Sie mehr
BestätigenDas Bundeskabinett hat im Oktober 2015 die Sozialversicherungs-Rechengrößen für 2016 beschlossen. Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung (West) steigt von € 6.050,00 auf € 6.200,00 pro Monat bzw. € 74.400,00 im Jahr. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost erhöht sich von monatlich € 5.200,00 auf € 5.400,00 bzw. € 64.800,00 im Jahr. Die bundeseinheitlich geltende Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt 2016 für West und Ost einheitlich € 50.850,00 (2015: € 49.500,00).
Die bundeseinheitlich geltende Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird von € 54.900,00 auf € 56.250,00 angehoben. Arbeitnehmer, die mit ihrem regelmäßigen Arbeitsentgelt diese Grenze überschreiten, können sich privat krankenversichern.
Die maßgebliche Bezugsgröße West beträgt im Jahr 2016 monatlich € 2.905,00 pro Monat. Die Bezugsgröße Ost beträgt monatlich € 2.520,00. Die Bezugsgröße stellt einen wichtigen Ankerwert für eine Reihe daraus abgeleiteter Grenz- oder Bezugswerte im Sozialversicherungsrecht bzw. Sozialrecht dar.
Stand: 26. November 2015
Bild: Finanzfoto - Fotolia.com
Haben Sie Fragen zu dem Thema? Wir von DWT. sind als Wirtschaftsprüfer spezialisiert auf Bilanzforensik, Erkennung von Bilanzbetrug, Transaktionsberatung, Unternehmensbewertung und Sonderprüfungen. Kontaktieren Sie uns einfach oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!
Erscheinungsdatum:
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.