Verrechnungspreise
Das BMF ändert Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Erfahren Sie mehr
BestätigenFinanzverwaltung darf leichtfertige Steuerverkürzung unterstellen
Zahlenangaben müssen vielfach von einem Steuerformular in ein anderes übertragen werden. Auch wenn solche Übertragungen meist die Steuersoftware erledigt, sind sie doch eine Fehlerquelle. In einem Fall, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts betreffend, waren die Einkünfte in der Gewinnfeststellungserklärung richtig angegeben. In der Einkommensteuererklärung der jeweiligen Gesellschafter waren sie hingegen nur zur Hälfte enthalten. Die Gesellschafter gaben als Erklärung an, dass diese fehlerhaften Angaben auf einem „Verrutschen” auf der Tastatur beruhten.
Der Bundesfinanzhof nahm in dem Fall einen Verstoß gegen die Berichtigungspflichten an und wertete den Übertragungsfehler als Fehler zulasten der steuerpflichtigen Gesellschafter. Die Steuerpflichtigen „hätten diesen Fehler bei Unterzeichnung ihrer Einkommensteuererklärung, spätestens aber nach Erhalt des Einkommensteuerbescheids …bemerken und korrigieren müssen“, so die Richter (Urt. v. 23.07.2013, VIII R 32/11). Durch die Annahme einer leichtfertigen Steuerverkürzung verlängert sich die Festsetzungsverjährungsfrist, sodass das Finanzamt bis zu 5 Jahre zurück nachträglich „korrigieren“ kann.
Stand: 29. November 2013
Bild: B. Wylezich - Fotolia.com
Haben Sie Fragen zu dem Thema? Wir von DWT. sind als Wirtschaftsprüfer spezialisiert auf Bilanzforensik, Erkennung von Bilanzbetrug, Transaktionsberatung, Unternehmensbewertung und Sonderprüfungen. Kontaktieren Sie uns einfach oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!
Erscheinungsdatum:
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.