Neuer BEPS-Aktionsplan
Aktion gegen Steuerhinterziehung und Gewinnverlagerung
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BestätigenDas neue OECD “White Paper on Transfer Pricing”
Bei grenzüberschreitenden Lieferungen oder sonstigen Leistungen an ausländische Tochterunternehmen ist stets der so- genannte Fremdvergleichsgrundsatz einzuhalten. Das bedeutet, dass solche Lieferungen und Leistungen stets zu Preisen und Konditionen zu verrechnen sind, die unter fremden Dritten üblich sind. Dadurch soll verhindert werden, dass Gewinne sozusagen über die Grenze in ein Niedrigsteuerland verlagert werden.
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat am 30. Juli des Jahres einen neuen Entwurf für Dokumentationsvorschriften vorgelegt. Der Schwerpunkt der neuen Mastervorlage liegt insbesondere darin, die Möglichkeiten der Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer mittels Transaktionen verbundener Unternehmen mit Sitz in solchen Ländern noch effizienter zu verhindern. Dies soll u.a. geschehen durch die Aufnahme zusätzlicher Informationen, u.a. über wesentliche grenzüberschreitende Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen sowie Umstrukturierungsmaßnahmen. Besonderes Augenmerk richtet die OECD auf Verlagerungen immaterieller Wirtschaftsgüter (Lizenzen). Diese sollen künftig gesondert dokumentiert werden.
Das von der OECD neu vorgestellte Dokumentationskonzept basiert auf dem EU Masterfile-Konzept. Danach werden steuerrelevante Informationen, die für alle Länder maßgeblich sind, einmalig auf EU-Ebene in einem File gesammelt und den Steuerbehörden der einzelnen EU-Länder bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Ein weiterer Schritt in Richtung elektronischer Steuerüberwachung.
Stand: 29. November 2013
Bild: alphaspirit - Fotolia.com
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