Sozialversicherungs-Rechengrößen 2025
Beitragsbemessungsgrenzen steigen ab 2025 stark an
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BestätigenFür Hilfen im Privathaushalt müssen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt und Meldungen erstattet werden. Für diese Zwecke wurde das sogenannte Haushaltsscheck-Verfahren eingeführt. Der Haushaltsscheck kann für Hilfen in Anspruch genommen werden, die ein monatliches Entgelt von nicht mehr als € 450,00 erhalten und geringfügig beschäftigt sind.
Den Anmeldepflichtigen stehen zwei Möglichkeiten offen: zum einen die neue elektronische Anmeldung. Diese kann über die Website der Minijob Zentrale https://www.minijob-zentrale.de erfolgen. Zum anderen ist eine Anmeldung in Papierform wie bisher weiterhin möglich. Hierzu kann das Haushaltsscheck-Formular als PDF heruntergeladen, auf dem PC ausgefüllt und auf dem Postweg oder per Fax versandt werden. Änderungen können bequem im Online-Änderungsscheck mitgeteilt werden. Der Online-Änderungsscheck kann auch für die Abmeldung einer Haushaltshilfe genutzt werden.
Stand: 29. Juli 2019
Bild: NOBU - stock.adobe.com
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