Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenze 2024
Mindestlohn steigt 2024 auf € 12,41, die Geringfügigkeitsgrenze steigt auf € 538,00
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BestätigenMit dem „Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns“ vom 11.8.2014 wurde in Deutschland zum 1.1.2015 für Arbeitnehmer in einigen Branchen ein gesetzlicher Mindestlohn von € 8,50 pro Stunde eingeführt. Die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Berlin hat den Mindestlohn zum 1.1.2017 auf € 8,84 festgelegt.
Maßgeblich für die Erhöhung war die allgemeine Lohnentwicklung in den vergangenen eineinhalb Jahren. Die Lohnentwicklung ist ersichtlich aus dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Tarifindex. In diesen Index fließen rund 500 Tarifverträge ein. Nach dem Index stiegen die Löhne und Gehälter im maßgeblichen Zeitraum um durchschnittlich 3,2 %.
Stand: 27. Juli 2016
Bild: Imillian - Fotolia.com
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