Jahressteuergesetz 2024
Umsetzung von Vorgaben aus der Rechtsprechung des BFH und EuGH im Erbschaftsteuerrecht
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Erfahren Sie mehr
BestätigenNeuer Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium
Gegenstand des Jahressteuergesetzes 2015 war u.a. eine Protokollerklärung mit weiteren „politischen Streitpunkten“. Die Bundesregierung verpflichtete sich gegenüber dem Bundesrat zur Umsetzung dieser Streitpunkte in einem Gesetzgebungsverfahren. Zu diesem Zweck hat das Bundesfinanzministerium vor wenigen Wochen den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung veröffentlicht. Offen ist, wie sich dieses Gesetz bezeichnen lässt. Es kristallisiert sich aber mehr und mehr die Bezeichnung „Jahressteuergesetz 2016“ heraus.
Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht: Der Begriff der unbeschränkten Steuerpflicht soll künftig auch alle aus dem UN-Seerechtsübereinkommen ableitbaren Besteuerungsrechte umfassen. Danach sollen der unbeschränkten Steuerpflicht künftig auch diverse wirtschaftliche Aktivitäten wie die Fischzucht oder die Ausbeutung von Bodenschätzen unterliegen. Dasselbe soll analog für die Körperschaft- und Gewerbesteuer gelten.
Investitionsabzugsbetrag: Bislang war Voraussetzung für die Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrages, dass der Steuerpflichtige das künftig anzuschaffende Wirtschaftsgut dem Finanzamt gegenüber ausreichend benannt hat. Dieses Erfordernis soll künftig wegfallen. Anzugeben sind danach nur noch die Abzugsbeträge.
Schädlicher Beteiligungserwerb: Liegt ein sogenannter schädlicher Beteiligungserwerb im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes (§ 8c KStG) vor, führt dies regelmäßig zur vollständigen Nichtanerkennung der Verluste beim übertragenden Rechtsträger. Eine Ausnahme besteht bei Konzernen. Diese Konzernklausel soll jetzt auch auf Personengesellschaften sowie Umstrukturierungen durch die Konzernspitze erweitert werden.
Der zeitliche Anwendungsbereich ist unterschiedlich. Grundsätzlich sollen die Neuregelungen ab 2016 gelten. Die Erleichterungen beim schädlichen Beteiligungserwerb sollen rückwirkend für Erwerbe nach dem 31.12.2009 gelten. In bestimmten Fällen dürften sich so Verluste noch nachträglich steuerlich verwerten lassen.
Stand: 27. März 2015
Bild: travelbook - Fotolia.com
Haben Sie Fragen zu dem Thema? Wir von DWT. sind als Wirtschaftsprüfer spezialisiert auf Bilanzforensik, Erkennung von Bilanzbetrug, Transaktionsberatung, Unternehmensbewertung und Sonderprüfungen. Kontaktieren Sie uns einfach oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!
Erscheinungsdatum:
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.