SEPA-Lastschriften
Finanzamt-Lastschriften rechtzeitig verlängern
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BestätigenSEPA steht für „Single Euro Payment Area“ und bedeutet einheitlicher europäischer Zahlungsraum. Vereinheitlicht werden u.a. die Datenformate für Zahlungen im Euro-Raum. Dadurch soll der Zahlungsverkehr erleichtert werden. Die neuen Regelungen basieren auf der am 31.3.2012 in Kraft getretenen EU-Verordnung 260/2012. Gemäß dieser Verordnung werden die neuen Vorschriften zum 1.2.2014 verbindlich. Dem SEPA-Raum gehören insgesamt 32 Staaten an.
SEPA unterscheidet zwischen Basis- und Firmenlastschriftverfahren. Je nach Verfahren gelten unterschiedliche Vorlagefristen. Während es bei Basislastschriften bei der bisherigen achtwöchigen Widerspruchsfrist bleibt, gibt es im Firmenlastschriftverfahren kein Widerspruchsrecht. Für das SEPA-Lastschriftverfahren wird künftig eine Gläubiger-Identifikationsnummer erforderlich. Diese kann kostenfrei über Internet/E-Mail bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden.
SEPA erfordert die Umstellung der bisherigen Kontodaten. Kontonummer und Bankleitzahl sind durch IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) zu ersetzen. Auch das Datenaustausch-Format ändert sich: Statt dem einfachen DTA-Format ist das komplexe ISO20022-XML-Format anzuwenden. Dieses erfordert auch entsprechende Umstellungen in der betriebsinternen EDV bis 1.2.2014. Für das elektronische Lastschriftverfahren (per Kreditkarte) gelten Übergangsregelungen bis 1.2.2016.
Stand: 11. März 2013
Bild: Daniel Etzold - Fotolia.com
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