Zuwendungsempfängerregister und elektronischer Spendennachweis
Elektronisches Zuwendungsempfängerregister beim Bundeszentralamt für Steuern steht zum Abruf zur Verfügung
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BestätigenAm 21.2.2013 haben die USA und Deutschland ein „Abkommen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei grenzüberschreitenden Sachverhalten“ paraphiert. Grundlage dieses Abkommens bildet die mit Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien abgegebene gemeinsame Erklärung zur bilateralen Zusammenarbeit in der Bekämpfung der Steuerhinterziehung bzw. zur Umsetzung des „Foreign Account Tax Compliance Act“ (FATCA).
Mit FATCA haben die USA unzweifelhaft ein neues Steuer-Informationssystem geschaffen. Sie bedienen sich dabei der ausländischen Banken und Finanzinstitute. Letztere müssen für die USA Informationen über ihre für US-Kunden geführten Konten erheben und der US-Behörde zur Verfügung stellen. Betroffen sind Konten, die am 31.12.2013 ein Kontoguthaben von mehr als 50.000 US-$ aufweisen. Mitzuteilen sind u.a. die persönlichen Daten des Kontoinhabers sowie der US-Geburtsort (an den sich die Steuerpflicht knüpft). Im Abkommen mit Deutschland ist vorgesehen, dass sich die USA im Gegenzug verpflichtet, den deutschen Finanzbehörden Informationen über Zins- und Dividendeneinkünfte zur Verfügung zu stellen, die die US-Steuerbehörde von US-Finanzinstituten erhebt. Das Inkrafttreten des Abkommens sowie die Umsetzung von FATCA sind ab dem 1.1.2014 geplant.
Stand: 11. März 2013
Bild: Hugh O'Neill - Fotolia.com
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