Grenzgängerbesteuerung
BFH entscheidet über das Vorliegen einer Grenzgängereigenschaft bei nicht regelmäßiger Rückkehr an den Wohnsitzort
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Erfahren Sie mehr
BestätigenAnleger, die in den vergangenen zwei Jahren Stückzinsen aus der Veräußerung sogenannter „Altanleihen“, also aus solchen, die vor dem 1.1.2009 – der Einführung der Abgeltungsteuer – angeschafft worden sind, vereinnahmt haben, müssen diese – nachträglich – versteuern. Dies sieht eine Neuregelung im Jahressteuergesetz (JStG) 2010 vor (§ 52a Abs. 10 Satz 6 Einkommensteuergesetz (EStG)). Banken wurden hierzu vom Bundesfinanzministerium (BMF) verpflichtet, ihren Kunden bis zum 30.4. separate Steuerbescheinigungen auszustellen.
Steuerpflichtige, die eine solche Steuerbescheinigung erhalten, sollten sich auf die Musterklage beim Finanzgericht Münster berufen (Az. 2 K 3644/10 E). In dem Verfahren macht der Kläger geltend, dass es sich bei der Neuregelung nicht um eine gesetzliche Klarstellung, sondern vielmehr um die Schaffung eines rückwirkenden Steuertatbestands handelt, der verfassungswidrig sei. Gemäß einer Kurzinformation der Oberfinanzdirektion (OFD) Münster (vom 2.2.2011 Nr. 3/2011) bestehen keine Bedenken, Einspruchsverfahren gegen die Besteuerung solcher Stückzinsen ruhend zu stellen, sofern der Steuerpflichtige seinen Einspruch auf das anhängige Verfahren stützt. Aussetzung der Vollziehung wird aber nicht gewährt.
Stand: 15. März 2011
Bild: Thomas Weißenfels - Fotolia.com
Haben Sie Fragen zu dem Thema? Wir von DWT. sind als Wirtschaftsprüfer spezialisiert auf Bilanzforensik, Erkennung von Bilanzbetrug, Transaktionsberatung, Unternehmensbewertung und Sonderprüfungen. Kontaktieren Sie uns einfach oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!
Erscheinungsdatum:
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.