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Bilanzbetrug
Im Gegensatz zur Bilanzfälschung, die ein Begriff des Strafrechts ist, steht bei der Untersuchung von Bilanzbetrug alleine die schädigende Irreführung der Bilanzleser im Vordergrund. Unter Bilanzbetrug verstehen wir daher die Verwendung falscher Bilanzen zu einem bestimmten Zweck - beispielsweise um einen höheren Kaufpreis beim Unternehmensverkauf zu erzielen oder einen Kredit zu erhalten. Dabei ist für uns beim Bilanzbetrug unerheblich, ob die hohen Schwellen des Strafrechts zur Annahme einer Bilanzfälschung überschritten werden oder nicht.
Unsere wichtigste Aufgabe im Zusammenhang mit Bilanzbetrug ist dessen Identifikation bevor unsere Mandanten geschädigt werden. Zu diesem Zweck greifen wir auf unsere langjährige Erfahrung sowie auf spezielle Untersuchungsmethoden und -ansätze zurück. Seit einigen Jahren geben wir diese Erkenntnisse auch in Vorträgen, Seminaren und Workshops weiter, beispielsweise in Form der nachfolgenden TOP 10 Warnhinweise auf Bilanzbetrug.
Die TOP 10 Warnhinweise auf Bilanzbetrug im Countdown
- Alleinherrscher im Unternehmen
- Mangelndes Bilanzierungs-Know-how beim Unternehmen
- Komplexe Transaktionen vor Ende der Berichtsperiode
- Unverständliche schriftliche und mündliche Kommunikation
- Keine Abschlussprüfung oder Beanstandungen des Abschlussprüfers
- Nachhaltiges Missverhältnis zwischen Jahresüberschuss vor Abschreibungen und Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit
- Stark steigender Kapitalbedarf bei gleichzeitig steigenden Gewinnen
- Wesentliche „Soft Assets“ wie beispielsweise Immaterielle Vermögenswerte oder Forderungen im Verbund bzw. gegen nahestehende Personen
- Wirtschaftliche Schwierigkeiten des Unternehmens
- Übermäßig komplexe Gruppenstruktur